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Wissen

E-Rezept und Retaxation: Diese Fehlerquellen kosten Apotheken Geld

Das E-Rezept ist seit 01.01.2024 Pflicht. Neue Fehlerquellen sind entstanden — und die Friedenspflicht ist abgelaufen.

Das E-Rezept: Stand der Pflichteinführung (01.01.2024)

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) für GKV-Verordnungen in Deutschland verpflichtend. Arztpraxen müssen Rezepte digital ausstellen, Apotheken müssen sie digital empfangen und verarbeiten — über die Telematikinfrastruktur (TI).

Was war die „Friedenspflicht“ — und warum ist sie abgelaufen?

In der Einführungsphase des E-Rezepts hatten Krankenkassen vereinbart, auf Retaxationen für typische technische Fehler zu verzichten — die sogenannte Friedenspflicht. Diese Übergangsregelung ist ausgelaufen. Seit ihrem Ende können Kassen E-Rezept-spezifische Fehler wie bei herkömmlichen Rezeptfehlern retaxieren.

Die 4 wichtigsten neuen Fehlerquellen

1

Fehlende oder ungültige qualifizierte elektronische Signatur (QES)

Der Arzt muss das E-Rezept mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnen. Ist die QES ungültig oder fehlt sie, kann die Krankenkasse retaxieren — auch wenn das Arzneimittel korrekt abgegeben wurde.

2

Schnittstellenfehler zwischen Arztpraxis und Telematikinfrastruktur

Technische Übertragungsfehler zwischen dem Praxissystem und der Telematikinfrastruktur (TI) können zu fehlerhaften Datensätzen führen. Apotheken erhalten ein E-Rezept, das formal fehlerhaft ist — ohne das auf den ersten Blick zu erkennen.

3

Chargenangaben bei BtM-Verordnungen im E-Rezept

Betäubungsmittelrezepte im E-Rezept-Format erfordern spezifische Chargenangaben, die im papiergebundenen Prozess nicht immer erforderlich waren. Fehlende Angaben können zur Retaxation führen.

4

Falsche Angaben im E-Rezept-Datensatz vs. Papierausdruck

Patienten erhalten einen Papierausdruck des E-Rezepts. Stimmen die Angaben im elektronischen Datensatz nicht mit dem Papierausdruck überein, entsteht ein Retaxationsrisiko.

Was darf die Kasse seit Auslaufen der Friedenspflicht retaxieren?

Grundsätzlich können Krankenkassen alle formal fehlerhaften E-Rezepte retaxieren — also insbesondere Rezepte mit ungültiger QES, Datensatz-Inkonsistenzen und fehlenden Pflichtangaben. Die ALBVVG-Schutzregeln gelten auch für E-Rezepte, schützen aber nur vor bestimmten inhaltlichen Retaxationen, nicht vor technischen Formfehlern.

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