Was ist die AMVV?
Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) regelt, welche Angaben auf einem Rezept zwingend enthalten sein müssen. Für GKV-Kassenrezepte (Muster 16) gelten besonders strenge Anforderungen, da die Krankenkassen bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben retaxieren dürfen.
Pflichtangaben auf einem GKV-Kassenrezept (Muster 16)
Arztangaben
- Name und Berufsbezeichnung des Arztes
- Adresse der Praxis
- Telefonnummer
- Arztstempel
- Handschriftliche Unterschrift
- Ausstellungsdatum
Patientenangaben
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- Krankenkasse (Name)
- Versichertennummer
- Status (Mitglied, Rentner, Familienversicherter)
Arzneimittelangaben
- Bezeichnung des Arzneimittels (Wirkstoffname oder Handelsname)
- Darreichungsform
- Packungsgröße oder Menge
- Dosierungsangabe (ALBVVG: bei Fehlen nicht immer retaxierbar)
Häufige Formfehler und ihr Retaxationsrisiko
Besonders häufige Retaxationsgründe sind: fehlender oder unleserlicher Arztstempel, fehlendes Ausstellungsdatum, falsche oder fehlende Versichertennummer und unvollständige Arzneimittelbezeichnung. Seit dem ALBVVG (2023) ist die fehlende Dosierungsangabe unter bestimmten Umständen kein Retaxationsgrund mehr — wenn der Arzt „Dosis gemäß Anweisung“ vermerkt.
Neue AMVV-Anforderungen beim E-Rezept
Das E-Rezept bringt zusätzliche formale Anforderungen: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des Arztes muss gültig sein, und die Daten im elektronischen Datensatz müssen mit dem Papierausdruck übereinstimmen. Abweichungen können zur Retaxation führen.
AMVV-Formfehler automatisch erkennen
Retax-Shield prüft alle AMVV-Pflichtangaben in Sekunden — und warnt, bevor ein formell unvollständiges Rezept zur Retaxation führt.
Jetzt kostenlos testen