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Wissen

AMVV-Pflichtangaben auf Rezepten: Checkliste für Apotheken

Welche Pflichtangaben muss ein GKV-Kassenrezept (Muster 16) enthalten — und welche Formfehler führen zur Retaxation?

Was ist die AMVV?

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) regelt, welche Angaben auf einem Rezept zwingend enthalten sein müssen. Für GKV-Kassenrezepte (Muster 16) gelten besonders strenge Anforderungen, da die Krankenkassen bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben retaxieren dürfen.

Pflichtangaben auf einem GKV-Kassenrezept (Muster 16)

Arztangaben

  • Name und Berufsbezeichnung des Arztes
  • Adresse der Praxis
  • Telefonnummer
  • Arztstempel
  • Handschriftliche Unterschrift
  • Ausstellungsdatum

Patientenangaben

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Krankenkasse (Name)
  • Versichertennummer
  • Status (Mitglied, Rentner, Familienversicherter)

Arzneimittelangaben

  • Bezeichnung des Arzneimittels (Wirkstoffname oder Handelsname)
  • Darreichungsform
  • Packungsgröße oder Menge
  • Dosierungsangabe (ALBVVG: bei Fehlen nicht immer retaxierbar)

Häufige Formfehler und ihr Retaxationsrisiko

Besonders häufige Retaxationsgründe sind: fehlender oder unleserlicher Arztstempel, fehlendes Ausstellungsdatum, falsche oder fehlende Versichertennummer und unvollständige Arzneimittelbezeichnung. Seit dem ALBVVG (2023) ist die fehlende Dosierungsangabe unter bestimmten Umständen kein Retaxationsgrund mehr — wenn der Arzt „Dosis gemäß Anweisung“ vermerkt.

Neue AMVV-Anforderungen beim E-Rezept

Das E-Rezept bringt zusätzliche formale Anforderungen: Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des Arztes muss gültig sein, und die Daten im elektronischen Datensatz müssen mit dem Papierausdruck übereinstimmen. Abweichungen können zur Retaxation führen.

AMVV-Formfehler automatisch erkennen

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